|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERMIETUNGEN / TOUREN
1. Mietpreise: Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Im Mietpreis enthalten ist Vollkaskoversicherung mit EUR 2500,- (EUR 1500,- bei gewählter Haftungsreduzierung) Selbstbeteiligung.
2. Berechnung: Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird für jede angefangene Stunde, die über die hier vereinbarte Zeit hinausgeht, EUR 25.-, bis max. zur Höhe vom Tagesmietpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
3. Zahlungsweise: Der Gutschein ist zur Zahlung fällig innerhalb einer Woche ab Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an den Mietvertrag gebunden. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von EUR 10,- erhoben. Der Verzugszins richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wird bei Verzug des Mieters ein Inkasso-Büro beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellung. Das Ausstellungsdatum ist über die Gutscheinnummer verifizierbar. Gutscheine können gemäß Angabe auf dem Gutschein an allen McTrike Standorten eingelöst werden, ein Anspruch auf Einlösung an einem bestimmten Ort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht, sondern ist abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit. Bei Wegfall eines Standortes ist der Gutscheininhaber gehalten, den nächstmöglichen Standort zu wählen. Eine Rückerstattung von Gutscheinen ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einer kulanzweisen Rückerstattung von Gutscheinen behalten wir uns vor eine Bearbeitungspauschale in Höhe von wenigstens Euro 25,- zu erheben. Eine Rückgabe eines Gutscheins, der auf unserer Internetseite bestellt wurde ist gemäß Verbraucherschutzgesetz / Fernabsatzgesetz innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung möglich. Hierzu genügt die rechtzeitige Absendung des Gutscheins.
4. Eines haben alle unsere Touren gemeinsam: Sie müssen sich um nichts kümmern. Ein erfahrener Guide führt Sie sicher zu den schönsten Ecken. Es wird eine Tour für Genießer und Cruiser, keine zum Rasen (also auch ideal für Familien). Wir starten am jeweiligen Ausgangspunkt, der Ihnen noch separat bekannt gegeben wird. Treffen ist jeweils gegen 9.00 Uhr. Wir weisen Sie sowohl theoretisch als auch praktisch in die Bedienung des Trikes ein. Voraussetzung für die Bedienung eines Trikes ist der Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins. Wir setzen ebenfalls voraus, dass sie die Bedienelemente eines PKW problemlos bedienen können. Es stehen Ihnen Helme und Regenkombis zur Verfügung für den Fall, dass mal das Wetter nicht so ganz mitspielt. Bitte sprechen Sie uns vor der Abfahrt darauf an, falls sie dies wünschen. Meist starten wir dann gegen 10.00 Uhr zur ersten Etappe. Über ausgesuchte Nebenstrecken geht es durch herrliche Landschaft bis zur Mittagspause, für die wir uns einen schönen Biergarten oder ähnliches ausgesucht haben. Ein gemütliches Mittagessen bietet Möglichkeit zum Austausch ihrer gewonnenen Trike-Erfahrung. Das Mittagessen zahlt jeder selbst. Die nächste Etappe wird dann schon kurviger und sie können sich so richtig als Triker fühlen. Nach dem Kaffee-Zwischenstop schlagen wir dann die Richtung Ausgangspunkt ein und werden bis ca. 16.00 Uhr oder 17.00 Uhr wieder zurück sein. Der Zeitpunkt der Rückkehr ist unverbindlich und variiert je nach Streckenverlauf, Verkehrsaufkommen und der Lust am Fahren.
5. Reservierung und Rücktritt: Sie können Ihr Trike persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail buchen. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen oder elektronischen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Vertrag bis drei Tage vor Mietbeginn ist kein, danach der volle Gesamtmietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt wird der volle Mietpreis berechnet. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei geführten Triketouren ist insbesondere zu beachten, dass die endgültige Durchführung einer Veranstaltung kurzfristig entschieden werden muss. Die Verschiebung eines Termins berechtigt zu keinerlei weiteren Ansprüchen, Gutscheine behalten ihre Gültigkeit. Der Mieter ist dann gehalten sich auf einen Ersatztermin anzumelden. Die Termine der durchgeführten Touren werden im Internet veröffentlicht und werden auf Wunsch auch per Mail zugesandt.
6. Übergabe, Rückgabe: Die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt nur zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten.
7. Berechtigte Fahrer: Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre, bei geführten Touren 18 Jahre betragen. Ferner muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer zwei Jahre im Besitz des Führerscheins Kl. B (alte Klasse III) sein. Der Mieter muss körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, das Trike ordnungsgemäß zu bedienen. Erkrankungen, die zu einer wenn auch nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit führen können, müssen dem Vermieter unaufgefordert vorab mitgeteilt werden. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt werden. Ein Verstoß dagegen führt in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes und der Hauptmieter ist in diesem Fall in der persönlichen Haftung. Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren. Der Mieter ist verpflichtet Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
8. Verbotene Nutzung: Der Mieter ist verpflichtet, das ihm überlassene Trike mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu behandeln. Vollgasfahrten und übermäßige Belastungen für das Fahrzeug sind zu vermeiden. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Weitervermietung und Verleihung, zur Beförderung von Kindern unter 10 Jahren (in Österreich 12 Jahre).
9. Auslandsfahrten: Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle EU-Länder möglich, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter. Auslandsfahrten nach Österreich und Oberitalien sind grundsätzlich gestattet. Im Einzelfall muss nach Bedarf auf Kosten des Mieters eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zu Ihrer eigenen mobilen Sicherheit empfehlen wir dringend einen ADAC-Plus Schutzbrief oder vergleichbares abzuschließen, damit im Notfall ihre Versorgung mit Ersatzteilen, die Abschleppgebühren und ggf. Ihre Heimreise gewährleistet ist.
10. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen durch den Mieter nach vorheriger Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.(siehe 13) Reparaturen um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, müssen durch den Mieter sofort nach Feststellung mitgeteilt werden. Schadensersatzansprüche aus Pannen erwachsen dem Mieter nicht.
11. Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach einem Unfall sofort den Vermieter zu verständigen, außerdem die Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden EUR 500,- übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter sowohl dem Vermieter als auch der Polizei anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
12. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der Selbstbeteiligung für Reparaturkosten und die Kaution wird einbehalten. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol-, medikamente- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt. Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 8) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Bei Verstößen gegen in- oder ausländische Vorschriften haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Folgekosten (Beschlagnahmung). Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
13. Haftung des Vermieters: Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.
14. Datenschutzklausel: Der Vermieter wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen allgemeinen Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken zu speichern und zu verwerten.
15. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Mühldorf (Amtsgericht), bzw Traunstein (Landgericht).
16. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
|